Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Möglichkeit um auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit dem Hinweis zu verknüpfen dieses fürderhin zu unterlassen. Eine Abmahnung kann durch den Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Im Großteil der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung unterscheidet sich dabei deutlich, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. Im Gegensatz zu Belehrung, Betriebsbuße und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese weist konkret darauf hin, dass der Betroffene von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Wichtig zu wissen: Bei jeder Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es verschiedene Optionen. Arbeitnehmer können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, den Betriebsrat einschalten oder einfach nichts tun.

Eine spontane Stellungnahme sollte der Abgemahnte besser lassen, da es weder nützlich ist, überstürzt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Mit Sicherheit wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorwürfen befasst.

Immer wieder wird geraten, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es besser ist, nichts zu tun. Eine augenscheinlich zu Unrecht erhaltene Abmahnung, kann bei einem zukünftigen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie das sachgerechteste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als berechtigt anerkannt, braucht der Betroffene lediglich sein vertragswidriges Verhalten abzustellen. Ist die Sache unübersichtlicher, lohnt es sich, Rat von außen zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abmahnung

Wir von der Mannheimer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621 37703195


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0621-37703195

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.