Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Abfindungen sind eine letzte Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung normalerweise kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist kurzum dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Immerhin kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare und solche, die nicht erzwingbar sind. Keineswegs erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bezüglich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, wenn ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der wichtigsten Gesichtspunkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer unbedachten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung wird nicht per Gesetz geregelt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Aber leider sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus einer Reihe von Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus ihrer Position der psychologischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Stärke, die Abfindungshöhe zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Auch darum ist zu überlegen, ob es sich rechnet die beschriebenen Nachteile durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Freilich existiert bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Rechtsanwälte erzielen immer wieder überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, deswegen empfehlen wir besten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mannheim. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621-37703195


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