
Urlaub
Urlaub
Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird öfters als die schönste Zeit des Jahres dargestellt und kaum jemand mag dem widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten entlastet, erhält seine Bezüge weiter sowie bekommt in vielen Betrieben zuzüglich zum Urlaubsentgelt noch ein zusätzliches Urlaubsgeld. Demungeachtet befeuern sich am Thema Erholungsurlaub von jeher arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Gelegentlich sind es lediglich durch Versehen ausgelöste Missverständnisse, häufig geht es jedoch um beinharte Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Um unsinnige Streitereien zu verhindern, ist genaues Wissen über die arbeitsrechtlichen Bedingungen Voraussetzung. Erfahrungsgemäß genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Falls darin nichts findet, gilt für jeden Mitarbeiter in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.
Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Als Erstes muss der Erholungsurlaub vom Mitarbeiter beim Arbeitgeber formell beantragt werden – wenn möglich zeitig, am besten gleich zu Beginn des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann entweder verbal oder in Schriftform passieren, jedoch hat jede Option Vor- und Nachteile.
Von da an ist es am Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen, um dem Arbeitnehmer diesen damit zu genehmigen. Die Genehmigung des Urlaubs sollte normalerweise beizeiten erfolgen, dass der Mitarbeiter diesen richtig planen kann, trotzdem wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt.
Vermutet der Mitarbeiter eine Ablehnung des Urlaubs, nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller nur noch eine Klage beim Arbeitsgericht, damit seinen Urlaubswünschen entsprochen wird. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist unbedingt abzuraten, denn eine solche führt potentiell ohne Umweg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung.
Zur Berechnung des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezogen hat. Das Urlaubsentgelt soll vor dem Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mobbing
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mannheim. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621-37703195
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0621-37703195
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal