Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Der Arbeitgeber ist im Normalfall ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, indes ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die andere Arbeitsvertragspartei, weil ohne, diese gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich stattdessen immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, die Arbeitszeit und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten eigentlich keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu geben. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, zusätzlich kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Feststellungen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Zusätzlich sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, Erwähnung finden. 

Zum Thema Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie sollten die Angaben zu Gratifikationen, Aufwendungsersatz, Zulagen und vermögenswirksamen Leistungen fehlen. 

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