Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht reguliert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, speziell den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht bestimmt Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise die Arbeitgeberverbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein zweifellos komplexes Rechtsgebiet, weil es trotz einiger Ansätze, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Infolgedessen müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten. 

Diese Quellen des Rechts spiegeln sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als tiefste Ebene langt. 

Zum anderen müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht miteinbeziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Mannheim übernommen werden kann. 

Aber wann ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen? Stets, wenn es um Bedeutendes geht, wie die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder auch nur den guten Leumund. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind hinblicklich der juristischen Lage immerzu auf dem gültigen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird entscheidend, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mannheim. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621-37703195


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