Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Falls Rechtsangelegenheiten zu klären sind, kommen Anwälte ins Spiel. Mal ist das ein Patentanwalt, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Dazu gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Erst wenn ein Rechtsanwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete machbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Gerade mal 28 von Hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Priorität hat jedoch das Individualarbeitsrecht, denn dort werden besondere Kenntnisse hinsichtlich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen. muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle nachweisen, wobei die Hälfte davon gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein müssen.

Bevor es einem Juristen erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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