Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

In den meisten Fällen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lediglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundregeln gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen wollen. Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen um bestehende Vertragsverhältnisse zu beenden.

Kündigungsfristen werden durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen, falls es aber solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Arbeitnehmers, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Sowas kann zum Beispiel durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb entfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, geschieht eine betriebsbedingte Kündigung. Bei solchen Fällen möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz. wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist stets der Fall, wenn ein Angestellter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Alle diese Kündigungsarten müssen möglichst exakt begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sollte sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Mannheim wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich nahezu ausnahmslos durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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