Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt Kosten entstehen, offerieren wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0621-37703195. Da sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt verbunden, dem können Sie Ihr Problem beschreiben und bekommen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Auskünfte sowie die damit assoziierten Perspektiven ermöglichen Ihnen, selbst zu beurteilen, ob sich in der Angelegenheit eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Danach können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Mannheimer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch untersucht, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, das Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Mannheim zu führen. Ebenso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der letztlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 5.250,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1184,05 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 464,10 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 5.250,00 Euro Streitwert, 2.368,10 Euro nach einem Urteil und 3.296,30 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Mannheimer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621 37703195


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