Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Nach Möglichkeit, schnell! Nachdem Arbeitnehmer gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein aufgrund dessen ist es wichtig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.
Viele Arbeitnehmer scheuen sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, da sie hohe Kosten befürchten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie das Problem beschrieben haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Aussichten selber einzuschätzen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts drängen zu lassen, schließlich gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Stattdessen läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.
Nutzen Sie nach einer Kündigung möglichst sofort die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese ignoriert, verspielt rechtliche Optionen und riskiert darüber hinaus den finanzielle Ansprüche.
Sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das bedeutet, wenn der Gekündigte nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.
Aber Achtung, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die mit einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu fragen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.
Wir von der Mannheimer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621 37703195
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