Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das ständige und absichtsvolle Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über eine längere Dauer bezeichnet man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit der Wendung Mobbing werden ganz verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein verwickeltes Geschehen, das allein in Deutschland geschätzt anderthalb Millionen Menschen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz wird häufig durch ungenügende Arbeitsorganisation hervorgerufen, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter entsprechenden Umständen Rivalitäten und Hass verstärkt. Schaffen es die Verantwortlichen des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verändern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Konzept mit mehreren möglichen Mitwirkenden, dass es zu begreifen gilt. Einige Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie vermuten eventuell selbst zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zugucken und dazu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen assistieren.

Wenn ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich wehren, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Wenn das nicht langt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In dem Tagebuch soll der Gemobbte die Mobbinghandlungen für einige Wochen genau sammeln, das bedeutet, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen und eigene Wertungen gehören indes nicht hinein.

Gehen mit diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, andere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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